IHK Ulm

Neue EU-Maschinenrichtlinie gilt ab Januar: Veranstaltung für Hersteller und Importeure am 3. November 2009

Ulm (Stadt) | 23.10.2009


Ab Januar 2010 treten neue Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und technische Anlagen in Kraft. Betroffen davon sind Unternehmen, die Maschinen herstellen bzw. die Maschinen aus dem Ausland importieren. Dabei geht es um verschärfte Vorgaben der EU im Hinblick auf die Produkt- und Arbeitssicherheit für das Bedienungspersonal.

Die IHK Ulm informiert am Dienstag, 3. November 2009, über die neue EU Maschinenrichtlinie. Die Veranstaltung ermöglicht den schnellen Einstieg in die Richtlinie 2006/42/EG. Die Teilnehmer erfahren wichtige Neuerungen und erhalten einen Überblick darüber, was sich mit der Richtlinie ändern wird und vor allem welche Anforderungen bereits erfüllt wurden.

Angesprochen sind die Techniker und Konstrukteure, die für die Sicherheit von Maschinen in den Unternehmen verantwortlich sind. Dabei geht es um die Vermeidung von Gefahren, die bei der Handhabung für den Bediener entstehen.


Am 9. Juni 2006 wurde die neue EG-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG im EU Amtsblatt veröffentlicht. Diese Neufassung beinhaltet insbesondere klare Begriffsdefinitionen und konkretere Abgrenzungen zum Anwendungsbereich, die viele Diskussionen über unterschiedliche Interpretationen zur vorhergehenden Richtlinie 98/37/EG überflüssig machen wird.

Die neue Maschinenrichtlinie wird in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt und muss spätestens ab Januar 2010 ohne weitere Übergangsfristen von den Maschinen- und Anlagenherstellern angewendet werden.

Das kostenpflichtige Seminar (120,00 Euro pro Veranstaltungsteilnehmer) findet am Dienstag, 3. November 2009, 9:30 bis 16 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm), statt.

Info und Anmeldung:

IHK Ulm, Kerstin Schlimm, Tel. 0731 / 173-155,

schlimm@ulm.ihk.de

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