IHK Ulm

Lotse im Behördendschungel: IHK Ulm wird Einheitlicher Ansprechpartner

Ulm (Stadt) | 02.09.2009


Ab dem kommenden Jahr ist die IHKUlm Einheitlicher Ansprechpartner. Als Lotse im Behördendschungel wird die IHK zentrale Anlaufstelle für in- und ausländische Dienstleistungsunternehmen.

Nach Vorgabe der EG-Dienstleistungsrichtlinie werden Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bei der IHK als Einheitlicher Ansprechpartner abgewickelt werden können – auf Wunsch in elektronischer Form. Die IHK Ulm sieht zusätzlichen Handlungsbedarf im Gewerberecht.

„Es ist ein Meilenstein beim Bürokratieabbau für Unternehmen, wenn alle Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei einer Stelle abgewickelt werden können“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die neue Aufgabe der IHKs. Vor allem Existenzgründern werde damit der bisherige Behördenmarathon erspart, sich um die Beschaffung von Formularen bei bis zu elf unterschiedlichen Stellen kümmern zu müssen.

Nach Ansicht der IHK Ulm müssen aber die Befugnisse der Einheitlichen Ansprechpartner noch nachgebessert werden. Aus praktischen Gesichtspunkten sollten den Einheitlichen Ansprechpartnern weitere Aufgaben der Gewerbeordnung übertragen werden. „Es wäre im Interesse der Unternehmen, wenn das Konzept der Einheitlichen Ansprechpartner durch eine eigene Entscheidungskompetenz für Standardfälle der Gewerbeanmeldung ergänzt würde. Dann könnten einfache Fälle unmittelbar und unbürokratisch entschieden werden“, ist sich Sälzle sicher.

Die IHKUlm mahnt eine generelle Modernisierung des Gewerberechts an und sieht weiteren Handlungsbedarf, damit die Bedürfnisse der Unternehmen nach schnellen, unkomplizierten Verfahren besser erfüllt werden. Durch vorgegebene Bearbeitungsfristen sollten Unternehmen eine größere Planungssicherheit erhalten. Genehmigungsverfahren sollten stärker gebündelt werden: Ob gewerberechtliche Erlaubnis, baurechtliche Genehmigungen oder arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, dem Unternehmer sollte nach Möglichkeit nur ein Ansprechpartner in der Verwaltung gegenüber stehen. Eine elektronische Abwicklung sollte zum Standardfall werden. Die IHK-Organisation habe alle Anforderungen an ein zeitgemäßes Gewerberecht in der „Gewerbeordnung 21“ zusammengefasst.

Die derzeitige Gewerbeordnung beruht auf einem Regelungskonzept aus dem Jahr 1869 und wurde inzwischen über 250 Mal geändert. Die Übersichtlichkeit des Gesetzes sei dadurch mehr und mehr verloren gegangen. Das Gewerberecht sei zum Teil widersprüchlich geworden und selbst für Fachleute schwer zu handhaben. Die gewerbliche Wirtschaft benötige deshalb dringend ein überarbeitetes Regelungswerk, das modernen Anforderungen gerecht werde, so der IHK-Chef.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der IHK Ulm http://www.ulm.ihk24.de/ (Dokument-Nr.18088).

Bemerkung:

Die „Gewerbeordnung 21“ ist ein Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur grundlegenden Reform des Gewerberechts in Deutschland. Sie hat vor allem die Deregulierung als Leitbild. Insgesamt würde sich die Zahl der Bestimmungen von bislang 157 auf
38 Paragrafen in der Gewerbeordnung 21 reduzieren. Für 90Prozent aller Gewerbetreibenden wären im Wesentlichen 24 Paragrafen relevant.

 

 

 

 

 

 

Der Einstieg in die Beratung kann über das bestehende Kurzberatungsprogramm des Landes erfolgen. Für Mitgliedsunternehmen der IHKUlm mit einem Vorjahresumsatz unter 5MillionenEuro kosten zwei Beratungstage 590,00 Euro, weil hier noch zusätzlich Zuschüsse von der IHK Ulm einfließen. Für eine gegebenenfalls notwendige Weiterführung der Beratung hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ein Sonderprogramm aufgelegt. Dieses Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die weniger als 250Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50MillionenEuro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43MillionenEuro haben. Dabei können bis zu vier Beratungstage mit 400,00Euro Zuschuss pro Tag gefördert werden. Die geförderten Beratungen können etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen dienen oder bei Finanzierungskonzepten und Kreditanträgen schnelle Hilfe leisten.

Ein Unternehmen kommt für die geförderte Beratung in Frage, wenn es beispielsweise durch steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, einen verminderten Cash-flow oder eine zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung in Schwierigkeiten geraten ist.

Weitere Informationen:

IHK Ulm, Karl Schick, Tel. 0731/173-122,

schick(at)ulm.ihk.de.

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