
Inno Go
Neue Bundes-Innovationsgutscheine bringen nun vor allem kleine Unternehmen auf die Erfolgsspur. Die Innovationsfähigkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Gerade für kleine Unternehmen ist jedoch das mit Neuentwicklungen verbundene technische und finanzielle Risiko oft zu hoch.
Genau an dieser Stelle hilft der BMWi-Innovationsgutschein zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen. Die IHK Ulm ist eine der ersten regionalen Kontaktstellen. Sie ist unter anderem auch berechtigt diese Gutscheine auszustellen.
Kleine Unternehmen müssen unterstützt werden
Denn es fehlt häufig an aktuellem Wissen. Somit haben kleine Unternehmen meist nicht die Möglichkeit mit Hilfe von Methoden und Instrumenten eine interne Produkt- oder Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen.
Was wird gefördert?
Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen gefördert. Die Leistungen müssen der Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen dienen. Die Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Über den BMWi-Innovationsgutschein werden 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen gefördert. Der Innovationsgutschein wird vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bereitgestellt.
Die Voraussetzungen
Das Unternehmen oder der Handwerksbetrieb muss seinen Standort in Deutschland haben. Außerdem kommen nur Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter/-innen in Frage. Die Dritte Voraussetzung besagt, dass der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro betragen darf.
Die Ausnahmen
Bis zum 31. Dezember 2010 sind vorübergehend auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten förderungsfähig. Desweitern darf der Jahresumsatz beziehungsweise die Jahresbilanzsumme höchstens 20 Millionen Euro betragen.
Es können drei unterschiedliche Leistungsstufen gefördert werden.
Der Bereich reicht von der Idee über das Konzept zur Realisierung bis hin zur Umsetzung.
Die IHK Ulm ist eine der ersten regionalen Kontaktstellen. Zudem ist sie auch berechtigt diese Gutscheine auszustellen. Nikolaus Hertle der zuständige Förderspezialist der IHK Ulm sagt dazu: „Die BMWi-Innovationsgutscheine sind eine echte Alternative. Sie schließen eine Lücke in der Förderlandschaft, die gerade für kleinere Unternehmen ein Problem war. Konkurrenz zu den bereits bestehenden Innovationsgutscheinen des Landes Baden-Württemberg oder gar Verwechslungsgefahr allenfalls besteht nicht.“
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