HWK Ulm
Die neue GEZ-Gebühr führt zu erheblichen Mehrbelastungen für Klein- und Mittelbetriebe. Die Bundesländer planen eine Neuregelung der Rundfunk- und Fernsehgebühren. Ab 2013 soll jeder private Haushalt und jede Betriebsstätte von der Zahlung an die GEZ erfasst sein.
Unabhängig vom Einsatz von Radio- und Fernsehgeräten. „Es droht eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen", befürchtet Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich.
Ursprüngliches Ziel wurde verfehlt
Die Wirtschaft sollte nur rund sechs Prozent des Gebührenaufkommens erbringen. Es sei mit einer deutlichen Steigerung des Anteils der Wirtschaft zu rechnen. „Es muss eine handwerks- und mittelstandsgerechte Gebührenregelung geben“, diesen Appell richtet Mehlich an die Politikm
Vorgesehen ist eine Staffelung der Gebühren
Die Gebühren werden nach Beschäftigtenzahlen, Betriebsstätten und Fahrzeugen gestaffelt. Diese Staffelung würde gerade im Handwerk mit seiner kleinbetrieblichen Struktur hohe Zusatzbelastungen nach sich ziehen, so die Kammer. Das wird am Beispiel einer Bäckerei mit acht Standorten, 20 Vollzeitkräften und vier Fahrzeugen deutlich. Wird unterstellt, dass die Bäckerei über vier Radios verfügt, dann sind dafür bisher 276 Euro im Jahr zu entrichten. Zukünftig muss diese Bäckerei Gebühren in Höhe von 860 Euro zahlen.
Abgabenstaffelung muss sich an der Gesamtzahl der Beschäftigten orientieren
Einzelne Betriebsstätten sollten dabei nach Ansicht des Handwerks nicht berücksichtigt werden. Zudem müsse die fragwürdige Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen zurückgenommen werden. Die vorgesehene Einbeziehung von Bildungseinrichtungen der Wirtschaft sollte überdacht werden. „Ein Mitarbeiter kann nur einmal Fernsehen schauen oder Radio hören. Entweder im Auto oder in einer der Betriebsstätten. Das künftige Recht behandelt die Mittelständler so, als könne er überall gleichzeitig schauen oder hören,“ so Mehlich.
Kleinbetriebe sollten generell von der GEZ-Gebühr freigestellt werden
Das fordert die Handwerksorganisationen. Denn Betriebe mit bis zu sechs Beschäftigten müssen vielfach bewusst auf Rundfunkgeräte verzichten. Die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren geht davon aus, dass in privaten Haushalten üblicherweise ein Fernsehgerät zum Einsatz kommt. Eine solche pauschale Vermutung trifft jedoch für einen erheblichen Teil der Handwerksbetriebe nicht zu. Sie wären besonders von der künftigen geräteunabhängigen GEZ-Gebühr betroffen.