Sigmaringen | 18.11.2011

Symbolbild Vollmacht, Foto: Fotolia
Die Sparkasse informiert über Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs-Verfügung und Patienten-Verfügung. An drei Informations-Abenden werden Referenten Fragen beantworten.
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, bei Krankheit und Betreuungs-Bedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungs-Unfähigkeit sollten Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung geregelt sein.
Informations-Abende der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
Zu dieser wichtigen Thematik lädt die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch zu drei Informations-Abenden in ihrem Geschäftsgebiet: am Donnerstag, 24. November, im Veranstaltungs-Saal der Sparkasse in Meßkirch; am Dienstag, 29. November, im Matthias-Claudius-Saal des evangelischen Gemeindehauses Stetten a. k. M. und am Mittwoch, 30. November, auf der Piazza der Sparkasse in Pfullendorf. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 19.30 Uhr. Um eine vorherige Anmeldung unter Telefon (0 75 52) 2 63 5 99 wird gebeten.
Die Referenten beantworten wichtige Fragen
Die Referenten Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel (in Meßkirch und Stetten) und Colleen Brüssel vom Notariat Pfullendorf beantworten dabei diese und weitere Fragen: Wem erteile ich die Vorsorge-Vollmacht? Was kann in der Vorsorge-Vollmacht geregelt werden? Muss die Vorsorge-Vollmacht notariell beglaubigt sein? Wann brauche ich eine Betreuungs-Verfügung? Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge-Vollmacht und Betreuungs-Verfügung? Wo kann ich mich beraten lassen und wer berät mich? In welcher Form müssen die Verfügungen und die Vollmacht vorliegen?