Friedrichshafen/Bodensee | 01.06.2010

Joachim Rohwedder Geschäftsführer der Rohwedder AG
Über das Vermögen der Rohwedder AG hat das Amtsgericht Konstanz heute, am 01.06.2010, das Insolvenzverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Volker Grub aus der Kanzlei Grub Brugger & Partner Stuttgart wurde als Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, die Geschäftsbereiche der Rohwedder AG im Wege eines Asset Deals an Dritte zu veräußern. Die Einreichung eines Insolvenzplans durch den Vorstand der Rohwedder AG und eine Fortführung der börsennotierten Aktiengesellschaft ist nicht vorgesehen.
Investorenprozess zeigt Erfolg
Der von Dr. Volker Grub und dem Vorstand Manfred Müller bereits unmittelbar nach Insolvenzantrag (26.03.2010) eingeleitete Investorenprozess hat Erfolg gezeigt. Dem Insolvenzverwalter liegen mehrere Angebote für die Übernahme der Gesamtaktivitäten der Rohwedder AG vor. Unter anderem gibt es ein Angebot eines international arbeitenden nordamerikanischen Maschinenbau-Konzerns und einer britischen Beteiligungsgesellschaft. Darüber hinaus liegen Einzelofferten für die Standorte der Rohwedder AG in Bermatingen, Bruchsal, Radolfzell und Lörrach sowie für die Teilkonzerne der JOT Automation Ltd. in Finnland und Rohwedder Canada Inc. vor. Dr. Grub rechnet damit, dass die Übernahmegespräche innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen werden können.
Personalreduzierung ist unvermeidlich
Mit Rücksicht auf die laufenden Investorengespräche führt der Insolvenzverwalter die laufenden Geschäfte uneingeschränkt fort. Allerdings sind nach allen Übernahmeszenarien Personalreduzierungsmaßnahmen unvermeidlich. Die Schaffung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit ist vorgesehen. Dr. Grub hat deshalb bereits die Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat des Unternehmens aufgenommen.
Kein Abfindungsangebot für Aktionäre
Vorstand und Insolvenzverwalter werden den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Rohwedder AG zum regulierten Markt (WKN 705 770, ISIN DE0007057705) sowie zum Freiverkehr stellen. Bei den Börsen wird das sofortige Wirksamwerden des Widerrufs beantragt. Den Aktionären wird kein Abfindungsangebot unterbreitet, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert werden wird und die Aktionäre auf ihr Kapital mit keinen Zahlungen rechnen können.
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