Strategie mit Europäischem Sozialfonds bleibt gleich
Bis zum 30. September 2010 können freie Träger der Wohlfahrtspflege, Vereine mit sozialem Engagement und Weiterbildungs-Einrichtungen Anträge auf Projekt-Förderung stellen.
Die Förderung stammt aus EU-Sozialfonds-Mitteln. Es werden Mittel in Höhe von 200.000 Euro für Beschäftigungs-Projekte im Alb-Donau-Kreis zur Verfügung gestellt.
Anforderungen an die Projekte
Gefördert werden Projekte im Alb-Donau-Kreis, die bei Jugendlichen den Übergang von der Schule zum Beruf verbessern. Zudem soll die Ausbildungsreife bei schwächeren Schülern erhöht werden. Ebenso gefördert werden Projekte, welche die Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbesserung der Beschäftigungs-Fähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.
Grundlage der Projektförderung ist die „Regionale Arbeitsmarkt-Strategie für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2011“. Alle Anträge müssen sich auf die Inhalte der Strategie ausdrücklich beziehen. Ein Projekt-Konzept ohne Strategiebezug kann nicht gefördert werden. Das Strategiepapier ist als Download unter dem Stichwort „Arbeit“ auf der
Webseite des Alb-Donau-Kreises abrufbar.
Anträge und Informationen
Anträge können bis zum 30. September 2010 bei der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Das Programm zum EU-Sozialfonds, die Anträge und weitere Informationen gibt es im
Internet. Weitere Auskünfte für Projektträger im Alb-Donau-Kreis gibt es beim Dezernat Jugend und Soziales im Landratsamt Alb-Donau-Kreis unter der Rufnummer 07 31 / 1 85-43 64.